
KIEL. Für die Entwicklung und Sanierung von Innenstädten, Stadtquartieren und Ortskernen stehen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr im Rahmen der Städtebauförderung insgesamt rund 70,6 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Bundesmittel, um Mittel aus dem neuen Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. In ihrer heutigen Kabinettssitzung stimmte die Landesregierung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 zu.
Mit der Städtebauförderung werden die Städte und Gemeinden wirkungsvoll unterstützt. Mit den Fördermitteln kann individuellen Herausforderungen in einem gesamten Gebiet begegnet werden, sei es mit der Errichtung von Jugendzentren, Bibliotheken, Kindertagesstätten und Sportstätten, der neuen Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, dem Ausbau von Radwegen, der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen zu neuen gemischt-genutzten Stadtteilen und neuen Grünanlagen. Die Städtebauförderung schafft vielerorts die Grundlage für (privaten) Wohnungsbau und bewirkt erhebliche Folgeinvestitionen.
Die Aspekte Klimaschutz und Klimaanpassung spielen in der Stadtentwicklung beständig eine immer größere Rolle, dementsprechend werden diese in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 weiter gestärkt. Die konkrete Verteilung der Fördermittel im Wege der Programmaufstellung 2025 für Schleswig-Holstein befindet sich derzeit in der Vorbereitung.
Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: schleswig-holstein.de/staedtebaufoerderung
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