KIEL. Für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie wird es einen zweiten Entwurf und eine zweite Anhörung geben. Das ist aus Sicht der Landesregierung nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der ersten Bete

iligungsphase erforderlich. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (6. März 2025) den Landesplanungsrat in einer turnusmäßigen Sitzung darüber informiert.

Zum ersten Entwurf einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie hatte die Landesplanung von Juni bis September 2024 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dabei waren rund 1.800 Stellungnahmen eingegangen. "Die Auswertung der Stellungnahmen ist jetzt weitgehend abgeschlossen", so die Innenministerin. "Etliche der vorgetragenen Argumente konnten beziehungsweise mussten wir zurückweisen. Viele Stellungnahmen bezogen sich eher auf die Regionalplanebene, zu denen die Anhörungen ja noch ausstehen. Gleichwohl ergeben sich aus einigen Stellungnahmen Änderungen des LEP-Entwurfes, die von uns für notwendig erachtet werden, um die Rechtssicherheit der Planung zu erhöhen. Ein Teil dieser Änderungen macht eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig."

Eine wesentliche Planänderung ist die Streichung von Zielen der Raumordnung, die bereits andernorts rechtlich normiert oder faktisch ausgeschlossen sind. Außerdem sollen nachträglich noch Teilflächenziele für die drei Planungsräume festgelegt werden, damit bei eventueller Aufhebung eines Plans nicht gleich das ganze Land von den Rechtsfolgen betroffen ist. Ansonsten droht nach dem derzeitigen Bundesrecht eine Privilegierung der Windenergie im ganzen Land, wenn ein Teilplan erfolgreich beklagt würde. Das käme einem Wildwuchs gleich, der unbedingt vermieden werden soll.

Bei einigen Kriterien des Gebiets- und Artenschutzes werden die kartografischen Abgrenzungen geringfügig verändert. So wird zum Beispiel der Sichtkorridor um das Weltkulturerbe Haithabu und Danewerk verkleinert.

Die Planungen erfolgen weiterhin unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch zum zweiten Entwurf des LEP Windenergie wird eine Anhörung durchgeführt. Der Zeitraum zur Stellungnahme wird zwei Monate betragen. Der zweite Entwurf des LEP Windenergie soll bis Ende April vom Kabinett beschlossen und unmittelbar darauf veröffentlicht werden. Zeit zur Stellungnahme gibt es dann bis Ende Juni.

"Wir streben an, das Verfahren zum LEP in der zweiten Jahreshälfte abzuschließen. Parallel arbeiten wir weiter mit Hochdruck an den Regionalplänen Windenergie, die noch vor der Sommerpause in die Anhörung gehen sollen. Dort werden dann erstmalig die neuen Vorranggebiete Windenergie öffentlich vorgestellt und zur Diskussion freigegeben. Spätestens Ende der Wahlperiode sollen auch diese Pläne stehen", so Sütterlin-Waack. 

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